Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen in klimafreundliche Projekte investieren sollten. Eine erhöhte Energie- und Ressourceneffizienz kann neben verringerten Kosten dazu beitragen, dass Unternehmen ihr Bild in der Öffentlichkeit stärken.
Die Transformation stellt eine der größten wirtschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre dar. Ihre Sparkasse begleitet und unterstützt Sie aktiv bei Ihrer Transformation. Mit unserem Zuschuss zu Ihrem abgeschlossenen S-Investitionskredit unterstützen wir Sie bei Ihren Plänen. Beantragen Sie noch heute Ihren S-Energiezuschuss.
Voraussetzungen zur Beantragung des S-Energiezuschuss (es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden)
Mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage machen Sie Ihr Unternehmen unabhängiger von fossilen Energieträgern. Sichern Sie sich jetzt mit dem
„S-Energiezuschuss“ einen attraktiven Zuschuss auf Ihre Investition.
Vorankommen, aber clever! Sie haben ein E-Auto oder eine Ladestation finanziert oder Ihren Beschäftigten E-Bikes zur Verfügung gestellt? Wir fördern Ihre Pläne.
Vom Einbau energiesparender Verglasungen bis hin zur Wärmedämmung: Immobilien haben großes Potenzial für energetische Maßnahmen. Mit dem „S-Energiezuschuss“ fördern wir die Modernisierung Ihrer Immobilie.
Haben Sie mit dem S-Investitionskredit eines der oben genannten Vorhaben finanziert? Nach vollständiger Auszahlung der Kreditsumme, können Sie in wenigen Schritten Ihren persönlichen „S-Energiezuschuss“ beantragen. Füllen Sie dafür einfach das Antragsformular aus und schicken Sie die Rechnungen und Belege für Ihr zukunftsfähiges Projekt über das E-Postfach an uns oder geben Sie Ihre Unterlagen persönlich in Ihrer Sparkassen-Filiale ab. Es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden.
Der „S-Energiezuschuss“ der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen, Bahnhofplatz 1, 83646, Bad Tölz fördert zukunftsfähige Investitionen von gewerblichen Kunden in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Der „S-Energiezuschuss“ ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf einen abgeschlossenen S-Investitionskredit.
Um einen Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie im Aktionszeitraum vom DD.MM.JJJJ bis DD.MM.JJJJ einen S-Investitionskredit in Höhe von mindestens XX,XX Euro , maximal XX,XX Euro und einer Laufzeit von mindestens XX Monaten bei uns beantragt und vollständig ausgezahlt bekommen haben. Den ausgezahlten Kreditbetrag haben Sie bereits, oder werden Sie perspektivisch für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgeben – dies muss durch das Hochladen von Rechnungsbelegen (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) auf der Internetseite nachgewiesen werden. Es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für gewerbliche Kunden.
Der Zuschuss kann höchstens einmal je Kreditvertrag ausgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig XX,XX % der Kreditsumme des zugrunde liegenden Kreditvertrags. Der Zuschuss beträgt maximal XX Euro.
Gefördert werden zukunftsfähige Investitionen in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Eine abschließende Liste an Verwendungszwecken finden Sie unter: Liste der Verwendungszwecke.
Als Nachweis, dass der ausgezahlte Kreditbetrag für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgegeben wurde oder perspektivisch ausgegeben wird, reichen Sie bitte eine Kopie des Rechnungsbeleges (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) ein.
Sie können uns Ihren Antrag und die Rechnungskopien einfach digital per Nachricht aus Ihrem E-Postfach in der Internetfiliale zusenden. Selbstverständlich können Sie die ausgedruckten Unterlagen auch direkt bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater abgeben oder in einer unserer Geschäftsstellen einreichen.
Der Zuschuss kann nur im Rahmen Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit und nicht von Privatkunden beantragt werden. Antragssteller ist der Kreditnehmer des zugrunde liegenden S-Investitionskredit. Handelt es sich um mehrere Kreditnehmer, so ist der Zuschuss grundsätzlich von diesen gemeinsam zu beantragen.
Nach vollständiger Auszahlung Ihres S-Investitionskredits können Sie das Formular zur Beantragung Ihres Zuschusses ganz einfach über diesen Link herunterladen. Stellen Sie uns bitte anschließend das ausgefüllte Formular in Papierform oder mittels Ihres E-Postfachs digital zur Verfügung. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Kopien der Rechnungsbelege (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) bei.
Nach erfolgreicher Prüfung aller Voraussetzungen wird der Zuschuss ausgezahlt – jedoch frühestens vierzehn Tage nach Vertragsschluss des Kreditvertrags und Vollauszahlung des Kredites.
Der Zuschuss wird auf das Konto ausgezahlt, von dem die Raten des Finanzierungsdarlehens eingezogen werden (Referenzkonto).
Das Projekt muss umgesetzt und die Rechnung vom Anbieter gestellt sein. Ein Antrag auf Zuschuss ist daher nur mit Rechnung möglich. Ein Kostenvoranschlag oder ähnliche Unterlagen reichen leider nicht aus.
Nein. Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom Zuschuss.
Grundsätzlich gibt es hier keine Einschränkungen. Wir wissen, dass es von der Planung bis zur Umsetzung eines Projektes oft einen großen zeitlichen Verzug gibt. Der Antrag auf den Zuschuss muss der Sparkasse bis spätestens XX Wochen nach dem oben genannten Aktionszeitraum zugegangen sein.
Die Rechnung und das Zahlungsziel des Projektes oder der Investition muss in zeitlichem Zusammenhang zur Kreditvergabe des zugrundeliegenden S-Investitionskredit und somit auch der Beantragung des Zuschusses stehen.
Die Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen, Bahnhofplatz 1, 83646, Bad Tölz fördert mit dem „S-Energiezuschuss“, einem Zuschuss zum S-Investitionskredit, zukunftsfähige Investitionen in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Eine ausführliche Liste der förderfähigen Verwendungszwecke finden Sie auf der Produktseite. Der „S-Energiezuschuss“ ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf einen abgeschlossenen S-Investitionskredit.
Der Zuschuss kann höchstens einmal je Kreditvertrag ausgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig XX,XX % der Kreditsumme des zugrunde liegenden Kreditvertrags. Der Zuschuss beträgt maximal XX Euro.
Antragsberechtigt für einen Zuschuss ist jede freiberufliche oder gewerbliche natürliche oder juristische Person, mit Ausnahme von Existenzgründern, die im Aktionszeitraum vom DD.MM.JJJJ bis DD.MM.JJJJ einen S-Investitionskredit in Höhe von mindestens XX,XX Euro, maximal XX,XX Euro und einer Laufzeit von mindestens XX Monaten bei der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen beantragt und diesen auch vollständig während des Aktionszeitraums ausgezahlt bekommen hat.
Der Antrag auf den Zuschuss muss, unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragformulars, der Sparkasse bis spätestens XX Wochen nach dem oben genannten Aktionszeitraum in Papierform oder digital über das E-Postfach zugegangen sein. Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses ist, wie eingangs erwähnt, dass der S-Investitionskredit bereits an den Kreditnehmenden vollständig auf das Referenzkonto ausgezahlt wurde. Darüber hinaus muss für die Beantragung des Zuschusses nachgewiesen werden, dass der durch den S-Investitionskredit ausgezahlte Kreditbetrag für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgegeben wurde oder perspektivisch ausgegeben wird. Dieser Nachweis erfolgt ausschließlich durch Übermittlung von Rechnungsbelegen (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) in Papierform an den Kundenberater/ die Geschäftsstelle oder digital über das E-Postfach.
Handelt es sich um mehrere Kreditnehmer, so ist der Zuschuss grundsätzlich von diesen gemeinsam zu beantragen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, nachdem der Zuschuss unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen (inkl. Bereitstellung des oben beschriebenen Nachweises) beantragt und erfolgreich geprüft wurde, jedoch frühestens vierzehn Tage nach Vertragsschluss des Kreditvertrags und Vollauszahlung des Kredites. Die Auszahlung erfolgt in Form einer Überweisung auf das Referenzkonto des Kredits. Die Aktion kann jeder Zeit von der Sparkasse einseitig beendet werden. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht.
Die Nachweise über die Verwendung des Kreditbetrags für einen förderfähigen Verwendungszweck sind für die gesamte Kreditlaufzeit im Original aufzubewahren und der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen auf Verlangen vorzulegen.
Die Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen, Bahnhofplatz 1, 83646, Bad Tölz fördert mit dem „S-Energiezuschuss“, einem Zuschuss zum S-Investitionskredit, zukunftsfähige Investitionen in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Eine ausführliche Liste der förderfähigen Verwendungszwecke finden Sie auf der Produktseite. Der „S-Energiezuschuss“ ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf einen abgeschlossenen S-Investitionskredit.
Der Zuschuss kann höchstens einmal je Kreditvertrag ausgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig XX,XX Euro.
Antragsberechtigt für einen Zuschuss ist jede freiberufliche oder gewerbliche natürliche oder juristische Person, mit Ausnahme von Existenzgründern, die im Aktionszeitraum vom DD.MM.JJJJ bis DD.MM.JJJJ einen S-Investitionskredit in Höhe von mindestens XX,XX Euro, maximal XX,XX Euro und einer Laufzeit von mindestens XX Monaten bei der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen beantragt und diesen auch vollständig während des Aktionszeitraums ausgezahlt bekommen hat.
Der Antrag auf den Zuschuss muss, unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragformulars, der Sparkasse bis spätestens XX Wochen nach dem oben genannten Aktionszeitraum in Papierform oder digital über das E-Postfach zugegangen sein. Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses ist, wie eingangs erwähnt, dass der S-Investitionskredit bereits an den Kreditnehmenden vollständig auf das Referenzkonto ausgezahlt wurde. Darüber hinaus muss für die Beantragung des Zuschusses nachgewiesen werden, dass der durch den S-Investitionskredit ausgezahlte Kreditbetrag für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgegeben wurde oder perspektivisch ausgegeben wird. Dieser Nachweis erfolgt ausschließlich durch Übermittlung von Rechnungsbelegen (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) in Papierform an den Kundenberater/ die Geschäftsstelle oder digital über das E-Postfach.
Handelt es sich um mehrere Kreditnehmer, so ist der Zuschuss grundsätzlich von diesen gemeinsam zu beantragen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, nachdem der Zuschuss unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen (inkl. Bereitstellung des oben beschriebenen Nachweises) beantragt und erfolgreich geprüft wurde, jedoch frühestens vierzehn Tage nach Vertragsschluss des Kreditvertrags und Vollauszahlung des Kredites. Die Auszahlung erfolgt in Form einer Überweisung auf das Referenzkonto des Kredits. Die Aktion kann jeder Zeit von der Sparkasse einseitig beendet werden. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht.
Die Nachweise über die Verwendung des Kreditbetrags für einen förderfähigen Verwendungszweck sind für die gesamte Kreditlaufzeit im Original aufzubewahren und der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen auf Verlangen vorzulegen.
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